Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1978

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78   

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https://dejure.org/1979,837
BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78 (https://dejure.org/1979,837)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1979 - 5 StR 748/78 (https://dejure.org/1979,837)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 5 StR 748/78 (https://dejure.org/1979,837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine Verfahrensbeschwerde - Umfang der Rechte eines Nebenklägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 Nr. 5, § 385 Abs. 1, § 397 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 272
  • NJW 1979, 1310
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60

    Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß sich die Verweisung des § 397 StPO "nicht restlos" durchführen läßt, weil der Nebenkläger im Gegensatz zum Privatkläger das Verfahren nicht selbst betreibt, sondern - jedenfalls im ersten Rechtszuge - nur neben den öffentlichen Ankläger tritt, dem von Amts wegen "die Hauptrolle zufällt" (BGHSt 11, 195, 197; 15, 60, 61) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].
  • BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß sich die Verweisung des § 397 StPO "nicht restlos" durchführen läßt, weil der Nebenkläger im Gegensatz zum Privatkläger das Verfahren nicht selbst betreibt, sondern - jedenfalls im ersten Rechtszuge - nur neben den öffentlichen Ankläger tritt, dem von Amts wegen "die Hauptrolle zufällt" (BGHSt 11, 195, 197; 15, 60, 61) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].
  • OLG Stuttgart, 21.08.2003 - 1 Ws 232/03

    Nebenklage: Verhinderung des Nebenklägervertreters kein Grund für

    Indes ist der Nebenkläger bzw. sein Verfahrensbevollmächtigter, der sich nicht gegen einen Schuldvorwurf verteidigt, sondern als Verfahrensbeteiligter mit selbständigen Rechten seine persönlichen Interessen auf Genugtuung wahrnimmt (BGHSt 28, 272; Senge in KK, StPO, 5. Auflage, Vorbemerkungen vor § 395 Rdn. 1), mit so weit reichenden prozessualen Rechten nicht ausgestattet.

    Der Gang der Hauptverhandlung ist generell nicht an die Anwesenheit des Nebenklägers bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten gebunden (BGHSt 28, 272); die Hauptverhandlung findet selbst dann ohne den Nebenkläger statt, wenn dieser aus einem triftigen Grund (Krankheit, dringende persönliche Angelegenheit) verhindert ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 398 Rdn. 3; Senge in KK, StPO, 5. Auflage, § 398 Rdn. 3; Kurth in HK, StPO, 3. Auflage, § 398 Rdn. 2; Pfeiffer, StPO, 4. Auflage, § 398 Rdn. 2).

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01

    Offensichtliche Unbegründetheit; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

    Auch dem Nebenkläger steht nach einhelliger Ansicht gemäß § 397 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 258 Abs. 2 2. Halbs. StPO das Recht auf Erwiderung zu (BGHSt 28, 272, 274; BGH bei Holtz MDR 1978, 21; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 258 Rdn. 25; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 397 Rdn. 9; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 13; Schlüchter in SK-StPO 13. ErgLfg. § 258 Rdn. 21; Stuckenberg in KMR 22. ErgLfg. § 258 Rdn. 37; Stöckel in KMR 25. ErgLfg. § 397 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 258 Rdn. 18, § 397 Rdn. 10).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Es trifft zwar zu, daß das Gericht nur von einer Vereidigung eines Zeugen absehen darf, wenn auch der anwesende Nebenkläger auf die Vereidigung verzichtet hat (BGHSt 28, 272, 273) [BGH 23.01.1979 - 5 StR 748/78].
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12

    Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der

    Dem Nebenkläger wird Gelegenheit gegeben, im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 748/78, BGHSt 28, 272, 273; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., vor § 395 Rn. 1), insbesondere durch aktive Beteiligung das Verfahrensergebnis zu beeinflussen und sich gegen die Leugnung oder Verharmlosung der Verletzung des Tatopfers zu wehren (vgl. Meyer-Goßner, aaO, vor § 395 Rn. 1; Weiner, aaO Rn. 1 f.).
  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 629/98

    Billigkeit des Absehens von Zahlung der Auslagen; Verteilung von

    Ebensowenig kann dem Nebenkläger im Rahmen der Gesamtabwägung vorgeworfen werden, er habe die Nebenklage nur "aus prozeßfremden Motiven persönlicher Haßbefriedigung" (UA 19) angestrengt; denn ein Nebenkläger ist nicht, wie die Staatsanwaltschaft, zur Objektivität verpflichtet, sondern nimmt sein persönliches Genugtuungsinteresse wahr (BGHSt 28, 272, 273).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ws 35/98

    Nebenklage, Unanfechtbarkeit der Entscheidung, mit der der Antrag des Nebenkläger

    Während es für den Nebenkläger nur um die Verfolgung seiner persönlichen Interessen auf Genugtuung geht (vgl. BGHSt 28, 272; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 395 Rdnr. 1), steht für den Beschuldigten sein Freiheitsanspruch (Art. 2 des Grundgesetzes) auf dem Spiel.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78   

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https://dejure.org/1978,254
BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78 (https://dejure.org/1978,254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen Verhinderung fehlender Unterschrift eines Richters - Vorliegen eines tatsächlichen Verhinderungsgrundes und Überprüfbarkeit in der Revision

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) § 275

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 194
  • NJW 1979, 1310 (Ls.)
  • NJW 1979, 663
  • MDR 1979, 330
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Das Urteil ist nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern unterschrieben worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 26, 247, 248).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77

    Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde -

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die einmal eingetretene Fristversäumung kann nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden (BGHSt 27, 334, 335; BGH, Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 132/78 -).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 132/78

    Notwendigkeit der Überbringung des vollständigen Urteils zur Geschäftsstelle

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die einmal eingetretene Fristversäumung kann nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden (BGHSt 27, 334, 335; BGH, Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 132/78 -).
  • RG, 03.11.1927 - II 895/27

    Welche Bedeutung hat es für das Berufungsverfahren, wenn das angefochtene Urteil

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
    Die von Gollwitzer (in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 275 Rdn. 37) und von Kleinknecht (StPO 33. Aufl. § 275 Rdn. 12 unter Berufung auf RGSt 61, 399) vertretene Meinung, daß die fehlende Unterschrift nachgeholt werden könne, berücksichtigt nicht die Neufassung des § 275 StPO durch das 1. StVRG.
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Fehlt die Angabe des Verhinderungsgrundes, entfaltet der Verhinderungsvermerk die Wirkungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nur, wenn tatsächlich ein Verhinderungsgrund vorliegt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, NJW 1979, 663; BGH, NJW 1980, 1849, 1850; BAG, NJW 2010, 2300).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die Unterschrift kann nach überwiegender Ansicht nach Ablauf dieser Frist nicht mehr nachgeholt werden (BGHSt 28, 194; BGH NStZ-RR 2000, 237; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 36 Fn. 142 m.w.N. aus der Rspr. des BGH; OLG Hamm , Beschluss vom 10.01.2013 - 3 RBs 296/12 -, juris; KK-Greger, StPO, a.a.O., § 275 Rn. 57; vgl. auch OLG Celle StraFo 2012, 21; aA LR-Stuckenberg, a.a.O., § 275 Rn. 36).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Es war jedoch nicht vollständig, weil es nur von zwei Berufsrichtern, der Vorsitzenden und einem der Beisitzer, unterzeichnet worden ist, ohne daß ein Verhinderungsgrund für den dritten vorgelegen hat (vgl. BGHSt 28, 194, 195; 26, 247, 248).

    Die "Unerreichbarkeit" am letzten Tag der Urteilsabsetzungsfrist stellt als solche noch keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO dar (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195; Engelhardt in KK StPO 2. Aufl. § 275 Rdn. 34).

    Dies hat zur Folge, daß im Revisionsverfahren auf die entsprechende Verfahrensrüge hin die Nachprüfung, ob der betreffende Richter verhindert war, auch in tatsächlicher Hinsicht eröffnet ist (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    War absehbar, daß der Urteilsentwurf erst am letzten Tag der Frist fertiggestellt würde, hätte die Vorsitzende die beteiligten Richter rechtzeitig darauf hinweisen können, daß sie sich zur Unterzeichnung, einem unaufschiebbaren Dienstgeschäft, bereithalten müssen (BGHSt 28, 194, 195; Engelhardt aaO).

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